Kollokationsplan Schellenbaum & Partner GmbH in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
04.02.2022
Frist bis
24.02.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg, Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg
Publikationsnummer
KK04-0000024410
Publiziert bis
04.02.2027

Parteien

Schuldner

CHE-113.292.982 · 0107 · Zürcherstrasse 3a, 8355 Aadorf

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Elgg schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg, Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg