Kollokationsplan und Inventar Turicum Development AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 18.02.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 18.02.2022
- Frist bis
- 10.03.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000024596
- Publiziert bis
- 18.02.2027
Parteien
Schuldner
CHE-197.752.883 · 0106 · Schaffhauserstrasse 29, 8006 Zürich
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Amt
- Konkursamt Unterstrass-Zürich Schaffhauserstrasse 2 8006 Zürich