Kollokationsplan und Inventar Turicum Development AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 18.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
18.02.2022
Frist bis
10.03.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000024596
Publiziert bis
18.02.2027

Parteien

Schuldner

CHE-197.752.883 · 0106 · Schaffhauserstrasse 29, 8006 Zürich

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Unterstrass-Zürich Schaffhauserstrasse 2 8006 Zürich