Kollokationsplan Barbara Stcherbatcheff

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
04.02.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich, Postfach, 8027 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000024730
Publiziert bis
04.02.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 17.12.1981 · Dangelweg 3, 8038 Zürich

Text

Bemerkungen
Fortführung des gemäss SHAB-Publikation vom 28.01.2022 eingestellten Verfahrens, da Kostenvorschuss geleistet. Ergänzung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingaben. Klagefrist für die Anfechtung dieser Ergänzungen bis 24.02.2022.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich
Amt
Konkursamt Enge-Zürich 8027 Zürich