Kollokationsplan Barbara Stcherbatcheff
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.02.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 04.02.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich, Postfach, 8027 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000024730
- Publiziert bis
- 04.02.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 17.12.1981 · Dangelweg 3, 8038 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Fortführung des gemäss SHAB-Publikation vom 28.01.2022 eingestellten Verfahrens, da Kostenvorschuss geleistet. Ergänzung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingaben. Klagefrist für die Anfechtung dieser Ergänzungen bis 24.02.2022.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich
- Amt
- Konkursamt Enge-Zürich 8027 Zürich