Kollokationsplan und Inventar Rinaldo Glaser

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 11.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
11.02.2022
Frist bis
03.03.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000024803
Publiziert bis
11.02.2027

Parteien

Schuldner

unbekannter Aufenthalt

Text

Bemerkungen
Unbekannter Aufenthalt Letzte bekannte Adresse: Wald 5, Inwil
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens