Kollokationsplan und Inventar Daniela von Arx

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 18.02.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
18.02.2022
Frist bis
10.03.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000024924
Publiziert bis
18.02.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 05.03.1969 · von Egerkingen · Blickensdorferstrasse 27, 6340 Baar

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug