Kollokationsplan und Inventar Tanja Weber
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 25.02.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 25.02.2022
- Frist bis
- 17.03.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern West, Amtstelle Sursee, Mühlefeld 16, 6018 Buttisholz
- Publikationsnummer
- KK04-0000025124
- Publiziert bis
- 25.02.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 02.11.1987 · Bruderhusen 1, 6023 Rothenburg (Gemeinde Neuenkirch)
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, 6130 Willisau, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern West, Amtstelle Sursee, Mühlefeld 16, 6018 Buttisholz