Kollokationsplan und Inventar Michael Andreas Epprecht

Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 04.03.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
04.03.2022
Frist bis
24.03.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
KK04-0000025147
Publiziert bis
04.03.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 04.01.1988 · von Affoltern am Albis ZH · Vordergasse 39, 8213 Neunkirch

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kantonsgericht Schaffhausen, Herrenacker 26, 8200 Schaffhausen gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen einzureichen.
Amt
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen