Kollokationsplan Hanspeter Taglang, Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.03.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 04.03.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000025230
- Publiziert bis
- 04.03.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 22.04.1953 · von Marbach SG · Alterszentrum Geeren, Fischenthal
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Aussersihl-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7, 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich