Kollokationsplan und Inventar Daniela Doris Giuliano

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 16.03.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
16.03.2022
Frist bis
05.04.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
Publikationsnummer
KK04-0000025277
Publiziert bis
16.03.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.01.1983 · von Stüsslingen SO · Rossiweg 12, 3250 Lyss

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne