Kollokationsplan Patrick Burger
Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 17.03.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 17.03.2022
- Frist bis
- 06.04.2022
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- KK04-0000025500
- Publiziert bis
- 17.03.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 16.02.1974 · von Trimmis GR · Bifängli 7, 8757 Filzbach
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Zulassung einer Forderung in der unversicherten 3. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden gegen den Nachtrag zum Kollokationsplan sind ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt der Nachtrag zum Kollokationsplan als anerkannt.
- Beschwerdestelle
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Amt
- 8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus