Kollokationsplan D1G AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.03.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
30.03.2022
Frist bis
19.04.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil
Publikationsnummer
KK04-0000025832
Publiziert bis
30.03.2027

Parteien

Schuldner

CHE-105.620.653 · 0106 · Bruggetenstrasse 5, 8833 Samstagern

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über die D1G AG liegt der geänderte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern ab dem 30.03.2022 beim Konkursamt Wädenswil zur Einsicht auf. Die Änderung des Kollokationsplans erfolgt gestützt auf Art. 65 i.V.m. Art. 67 Abs. 3 KOV und bezieht sich auf die Forderungseingabe Nrn. 7/14. Klagen auf Anfechtung der geänderten Forderung sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Horgen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil