Kollokationsplan D1G AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.03.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 30.03.2022
- Frist bis
- 19.04.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil
- Publikationsnummer
- KK04-0000025832
- Publiziert bis
- 30.03.2027
Parteien
Schuldner
CHE-105.620.653 · 0106 · Bruggetenstrasse 5, 8833 Samstagern
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über die D1G AG liegt der geänderte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern ab dem 30.03.2022 beim Konkursamt Wädenswil zur Einsicht auf. Die Änderung des Kollokationsplans erfolgt gestützt auf Art. 65 i.V.m. Art. 67 Abs. 3 KOV und bezieht sich auf die Forderungseingabe Nrn. 7/14. Klagen auf Anfechtung der geänderten Forderung sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Horgen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil