Kollokationsplan und Inventar Patrick Harry Kriesemer

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.04.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.04.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000026150
Publiziert bis
14.04.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 01.08.1960 · von St. Gallen · Eierbrechtstrasse 15, 8053 Zürich

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über Patrick Harry Kriesemer liegen der Kollokationsplan mit Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes oder des Lastenverzeichnisses sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) Beim Konkursamt Hottingen-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich