Kollokationsplan und Inventar Hans Riederer

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 28.04.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
28.04.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2, 7302 Landquart
Publikationsnummer
KK04-0000026151
Publiziert bis
28.04.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 10.12.1941 · von Maienfeld · Mühlebündtestrasse 8, 7304 Maienfeld

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Auflagefrist Kollokationsplan/Lastenverzeichnis: 02.05.2022 - 23.05.2022 Auflagefrist Inventar: 02.05.2022 - 12.05.2022 Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und des Lastenverzeichnisses sind beim Regionalgericht Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Kantonsgericht von Graubünden, Poststrasse 14, 7001 Chur, einzureichen.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart