Kollokationsplan Hans Rudolf Kratzer, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.04.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
22.04.2022
Frist bis
12.05.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Publikationsnummer
KK04-0000026337
Publiziert bis
22.04.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.03.1942 · Oberwis 6, 8317 Tagelswangen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Pfäffikon ZH Hörnlistrasse 55 8330 Pfäffikon ZH
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Pfäffikon ZH Hörnlistrasse 55 8330 Pfäffikon ZH
Amt
Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau