Kollokationsplan Intercorp Management AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.04.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
22.04.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000026345
Publiziert bis
22.04.2027

Parteien

Schuldner

CHE-112.767.215 · 0106 · Grüzefeldstrasse 32, 8400 Winterthur

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Winterthur-Altstadt Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur