Kollokationsplan Patrick Harry Kriesemer
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.05.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 20.05.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000026795
- Publiziert bis
- 20.05.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 01.08.1960 · von St. Gallen · Eierbrechtstrasse 15, 8053 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über Patrick Harry Kriesemer liegt der Nachtrag zum Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag zum Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Amt
- Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich