Kollokationsplan und Inventar Thomas Truttmann

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.05.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
20.05.2022
Frist bis
09.06.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH
Publikationsnummer
KK04-0000026825
Publiziert bis
20.05.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 02.06.1969 · von Seelisberg UR · Hömelstrasse 17, 8636 Wald ZH

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen und Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Name als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Wald ZH: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Angaben zur Anmeldestelle siehe unter "Bemerkungen" unten
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH