Kollokationsplan und Inventar Hans Mathis
Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 20.05.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 20.05.2022
- Frist bis
- 09.06.2022
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Imboden, Plaz 7, 7013 Domat/Ems
- Publikationsnummer
- KK04-0000026930
- Publiziert bis
- 20.05.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 28.07.1968 · von Chur GR, Jenaz GR · Zürcherstrasse 47, 8500 Frauenfeld
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Imboden, Plaz 7, 7013 Domat/Ems