Kollokationsplan und Inventar Liliane Baumgartner

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.05.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
25.05.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis
Publikationsnummer
KK04-0000026987
Publiziert bis
25.05.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 20.06.1952 · von Cham ZG · Klosterweg 4, 8913 Ottenbach

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe+, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben sowie beim Konkursamt Affoltern (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Affoltern rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Affoltern als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) bei der Konkursverwaltung, Mobile Equipe+: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Mobile Equipe+ Wengistrasse 7 8004 Zürich