Kollokationsplan und Inventar Colora Seta AG
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 01.06.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 01.06.2022
- Frist bis
- 21.06.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
- Publikationsnummer
- KK04-0000027047
- Publiziert bis
- 01.06.2027
Parteien
Schuldner
CHE-106.228.097 · Hofmattstrasse 37a, 4950 Huttwil
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG, hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
- Amt
- Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal