Kollokationsplan und Inventar Daniel Steiner
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.06.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 10.06.2022
- Frist bis
- 30.06.2022
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
- Publikationsnummer
- KK04-0000027184
- Publiziert bis
- 10.06.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 18.08.1960 · von Zürich · Rütisbergstrasse 5, 8156 Oberhasli
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über Daniel Steiner liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Niederglatt, 8172 Niederglatt, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Niederglatt, 8172 Niederglatt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH