Kollokationsplan und Inventar Daniel Steiner

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.06.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
10.06.2022
Frist bis
30.06.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
Publikationsnummer
KK04-0000027184
Publiziert bis
10.06.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 18.08.1960 · von Zürich · Rütisbergstrasse 5, 8156 Oberhasli

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über Daniel Steiner liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Niederglatt, 8172 Niederglatt, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Niederglatt, 8172 Niederglatt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH