Kollokationsplan René Widmer

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 23.06.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
23.06.2022
Frist bis
13.07.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer
KK04-0000027573
Publiziert bis
23.06.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 23.12.1956 · von Heimiswil · 5036 Oberentfelden

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 3'401.80 in 3. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird./ko
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden