Kollokationsplan Canio Colangelo, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.07.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
22.07.2022
Frist bis
11.08.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
Publikationsnummer
KK04-0000028021
Publiziert bis
22.07.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 17.10.1948 · Talackerstrasse 30, 8610 Uster

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über den Nachlass von Canio Colangelo liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Uster zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Uster schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster