Kollokationsplan und Inventar Guido Schleiss

Kollokationsplan und Inventar · Obwalden · 21.07.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Obwalden
Publiziert
21.07.2022
Frist bis
10.08.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Publikationsnummer
KK04-0000028131
Publiziert bis
21.07.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 17.05.1950 · Stationsstrasse 40, 6023 Rothenburg

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Obwalden zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen