Kollokationsplan und Inventar Guido Schleiss
Kollokationsplan und Inventar · Obwalden · 21.07.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Obwalden
- Publiziert
- 21.07.2022
- Frist bis
- 10.08.2022
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
- Publikationsnummer
- KK04-0000028131
- Publiziert bis
- 21.07.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 17.05.1950 · Stationsstrasse 40, 6023 Rothenburg
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Obwalden zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen