Kollokationsplan und Inventar Peter Krättli

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 21.07.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
21.07.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart
Publikationsnummer
KK04-0000028148
Publiziert bis
21.07.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 29.07.1939 · von Untervaz GR · 7203 Trimmis

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Auflagefrist Kollokationsplan: 25.07.2022 bis 15.08.2022 Auflagefrist Inventar: 25.07.2022 bis 04.08.2022 Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Regionalgericht Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Kantonsgericht von Graubünden, Poststrasse 14, 7001 Chur, einzureichen.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart