Kollokationsplan Daniele Latini

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 19.08.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
19.08.2022
Frist bis
08.09.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf
Publikationsnummer
KK04-0000028567
Publiziert bis
19.08.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 04.10.1972 · von Zürich und Sissach BL · Dänikerstrasse 6, 8108 Dällikon

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Änderung des Kollokationsplanes infolge nachträglich eingereichter Forderung. Es liegt nur der Nachtrag neu auf. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Dielsdorf Postfach 8157 Dielsdorf
Amt
Konkursamt Dielsdorf Wehntalerstrasse 40 8157 Dielsdorf