Kollokationsplan und Inventar Manuela Steiger

Kollokationsplan und Inventar · Schwyz · 26.08.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schwyz
Publiziert
26.08.2022
Frist bis
15.09.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau
Publikationsnummer
KK04-0000028733
Publiziert bis
26.08.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 15.03.1976 · von Glarus Nord GL und Altstätten SG · Firststrasse 25, 8835 Feusisberg

Text

Bemerkungen
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Höfe schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Höfe Gerichtspräsident Roosstrasse 3 8832 Wollerau
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Höfe Einzelrichter Roosstrasse 3 8832 Wollerau
Amt
Konkursamt Höfe Verenastrasse 4b 8832 Wollerau