Kollokationsplan und Inventar René Tanner

Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 23.09.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
23.09.2022
Frist bis
13.10.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
KK04-0000029144
Publiziert bis
23.09.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 06.06.1968 · von Bargen SH · Hepsackerstrasse 9, 8233 Bargen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes samt der Lastenverzeichnisse sind beim Kantonsgericht Schaffhausen, Herrenacker 26, 8200 Schaffhausen gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere die Ausscheidung infolge Kompetenzgut sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 einzureichen.
Amt
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen