Kollokationsplan und Inventar David Michael Caderas

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 23.09.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
23.09.2022
Frist bis
13.10.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden
Publikationsnummer
KK04-0000029315
Publiziert bis
23.09.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 19.12.1982 · von Ladir und Ruschein · Sonnenstrasse 4C, 5621 Zufikon

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Bremgarten, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden.SB
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden