Kollokationsplan und Inventar René Weingard
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 14.10.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 14.10.2022
- Frist bis
- 03.11.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
- Publikationsnummer
- KK04-0000029598
- Publiziert bis
- 14.10.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 24.04.1958 · von Bern · 4665 Oftringen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen beim bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./rv
- Amt
- Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, 5036 Oberentfelden