Kollokationsplan und Inventar René Weingard

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 14.10.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
14.10.2022
Frist bis
03.11.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer
KK04-0000029598
Publiziert bis
14.10.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 24.04.1958 · von Bern · 4665 Oftringen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen beim bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./rv
Amt
Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, 5036 Oberentfelden