Kollokationsplan L-KOCAR AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 21.10.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
21.10.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
Publikationsnummer
KK04-0000029802
Publiziert bis
21.10.2027

Parteien

Schuldner

CHE-152.971.118 · 0106 · Steinackerstrasse 45, 8902 Urdorf

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe+, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Schlieren (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Mobile Equipe+ Wengistrasse 7 8004 Zürich