Kollokationsplan und Inventar Daniel Städeli
Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 18.10.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 18.10.2022
- Frist bis
- 07.11.2022
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau / Davos, Berglistutz 8, 7270 Davos Platz
- Publikationsnummer
- KK04-0000029811
- Publiziert bis
- 18.10.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 26.03.1962 · von Oetwil am See ZH · Saldosweg 3, 7212 Seewis-Pardisla
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Kantonsgericht von Graubünden, Chur
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Regionalgericht Prättigau/Davos, Klosters
- Amt
- Konkursamt Prättigau / Davos Hauptsitz Berglistutz 8 7270 Davos Platz