Kollokationsplan und Inventar Daniel Städeli

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 18.10.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
18.10.2022
Frist bis
07.11.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau / Davos, Berglistutz 8, 7270 Davos Platz
Publikationsnummer
KK04-0000029811
Publiziert bis
18.10.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.03.1962 · von Oetwil am See ZH · Saldosweg 3, 7212 Seewis-Pardisla

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht von Graubünden, Chur
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Regionalgericht Prättigau/Davos, Klosters
Amt
Konkursamt Prättigau / Davos Hauptsitz Berglistutz 8 7270 Davos Platz