Kollokationsplan Concetta D'Angelo, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 28.10.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
28.10.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000029861
Publiziert bis
28.10.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.12.1941 · Hönggerstrasse 119, 8037 Zürich

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über den Nachlass der Concetta D'Angelo liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter „Bemerkungen“ unten
Amt
Konkursamt Unterstrass-Zürich Schaffhauserstrasse 2 8006 Zürich