Kollokationsplan René FLÜCKIGER, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 08.11.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 08.11.2022
- Frist bis
- 28.11.2022
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
- Publikationsnummer
- KK04-0000030121
- Publiziert bis
- 08.11.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 13.11.1962 · von Huttwil BE · Voia Principala 51, 7083 Lantsch/Lenz
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Neuauflage Kollokationsplan infolge von einer nachträglich eingereichten Forderung.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Regionalgericht Albula, Tiefencastel, anhängig zu machen.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel