Kollokationsplan René FLÜCKIGER, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 08.11.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
08.11.2022
Frist bis
28.11.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Publikationsnummer
KK04-0000030121
Publiziert bis
08.11.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 13.11.1962 · von Huttwil BE · Voia Principala 51, 7083 Lantsch/Lenz

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Neuauflage Kollokationsplan infolge von einer nachträglich eingereichten Forderung.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Regionalgericht Albula, Tiefencastel, anhängig zu machen.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel