Kollokationsplan und Inventar Evren Cetin

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 18.11.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
18.11.2022
Frist bis
08.12.2022
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Embrach, Dorfstrasse 113 B, 8424 Embrach
Publikationsnummer
KK04-0000030244
Publiziert bis
18.11.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 21.04.1981 · Dorfstrasse 24, 8424 Embrach

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach, 8180 Bülach, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Bülach, als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Beim Konkursamt Embrach: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprache
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Embrach Dorfstrasse 113 B 8424 Embrach