Kollokationsplan und Inventar Marc Cavegn

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 24.11.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
24.11.2022
Frist bis
14.12.2022
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
Publikationsnummer
KK04-0000030495
Publiziert bis
24.11.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 04.03.1977 · Giacomettistrasse 54, 7000 Chur

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Kantonsgericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur