Kollokationsplan Safak Narman
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 02.12.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 02.12.2022
- Frist bis
- 22.12.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Publikationsnummer
- KK04-0000030557
- Publiziert bis
- 02.12.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 05.08.1962 · Benziwil 15, 6020 Emmenbrücke
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Aufgrund einer nachträglichen Forderungsanerkennung durch die Konkursverwaltung erfolgt eine Neuauflage des Kollokationsplanes.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
- Amt
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens