Kollokationsplan und Inventar Daniel Testi

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 14.12.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
14.12.2022
Frist bis
03.01.2023
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan
Publikationsnummer
KK04-0000030852
Publiziert bis
14.12.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 21.11.1966 · Gatterweg 2, 63820 Elsenfeld

Text

Bemerkungen
Im schweizerischen IPRG-Konkurs über Herr Testi Daniel, liegt der Kollokationsplan gemäss Art. 172 IPRG und das Inventar über das in der Schweiz gelegene Vermögen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Regionalgericht Maloja, 7500 St. Moritz, rechtshängig zu machen. Die Gläubiger der 3. Konkursklasse mit Wohnsitz in der Schweiz werden hiermit aufgefordert, sich bis am 03. Januar 2023 beim Konkursamt schriftlich zu melden (keine Forderungseingaben), weil sie später für die Anerkennung des ausländischen Kollokationsplanes durch das zuständige Gericht anzuhören sind, Art. 173 Abs. 3 IPRG. Diese Gläubiger werden im Übrigen auf das ausländische Konkursverfahren verwiesen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Insolvenzverwaltung Christoph Berninger ELSHOLZ BERNINGER RECHTSANWÄLTE PartG mbB Agathaplatz 1 63739 Aschaffenburg
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan