Kollokationsplan und Inventar Patrick Harry Baumgartner, Insolvenz

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.01.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
20.01.2023
Frist bis
09.02.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000031437
Publiziert bis
20.01.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 03.12.1976 · von Mümliswil-Ramiswil SO · Büelhofstrasse 36, 8405 Winterthur

Text

Bemerkungen
Im obgenannten Verfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde schriftlich einzureichen: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
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Insolvenz
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur