Kollokationsplan und Inventar Patrick Harry Baumgartner, Insolvenz
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.01.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 20.01.2023
- Frist bis
- 09.02.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- KK04-0000031437
- Publiziert bis
- 20.01.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 03.12.1976 · von Mümliswil-Ramiswil SO · Büelhofstrasse 36, 8405 Winterthur
Text
- Bemerkungen
- Im obgenannten Verfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde schriftlich einzureichen: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Addition custom
- Insolvenz
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur