Kollokationsplan Edwin Nägeli, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.01.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
20.01.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000031476
Publiziert bis
20.01.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 24.09.1937 · von Altnau TG · Langfurrenstrasse 66, 8105 Regensdorf

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Höngg-Zürich zur Einsicht auf. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Dielsdorf Spitalstrasse 7 8157 Dielsdorf
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich Frankentalerstrasse 3 8049 Zürich