Kollokationsplan und Inventar Matthias Eitelmann

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 25.01.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
25.01.2023
Frist bis
14.02.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel
Publikationsnummer
KK04-0000031513
Publiziert bis
25.01.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 27.06.1980 · ohne Domizil, 4000 Basel

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht, Beschwerden gegen das Inventar bei der Aufsichtsbehörde über das Konkursamt anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel