Kollokationsplan und Inventar Avdiljvahit ZEKIROVSKI

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.01.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
25.01.2023
Frist bis
14.02.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000031547
Publiziert bis
25.01.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 02.01.1986 · vormals: Seebacherstrasse 67, 8052 Zürich

Text

Bemerkungen
In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zu Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich