Kollokationsplan und Inventar Avdiljvahit ZEKIROVSKI
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.01.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 25.01.2023
- Frist bis
- 14.02.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000031547
- Publiziert bis
- 25.01.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 02.01.1986 · vormals: Seebacherstrasse 67, 8052 Zürich
Text
- Bemerkungen
- In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zu Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich