Kollokationsplan Roland Hans Hofer
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 17.02.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 17.02.2023
- Frist bis
- 09.03.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa
- Publikationsnummer
- KK04-0000031967
- Publiziert bis
- 17.02.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 22.03.1953 · von Arni BE · Tödistrasse 8, 8712 Stäfa
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über Hofer Roland Hans, liegt der infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Stäfa zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der nachträglichen Forderungseingaben sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, P.O.B. 314, 8712 Stäfa, 8712 Stäfa