Kollokationsplan Roland Hans Hofer

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 17.02.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
17.02.2023
Frist bis
09.03.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa
Publikationsnummer
KK04-0000031967
Publiziert bis
17.02.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 22.03.1953 · von Arni BE · Tödistrasse 8, 8712 Stäfa

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über Hofer Roland Hans, liegt der infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Stäfa zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der nachträglichen Forderungseingaben sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, P.O.B. 314, 8712 Stäfa, 8712 Stäfa