Kollokationsplan und Inventar Patrick Eberle, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 17.02.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
17.02.2023
Frist bis
09.03.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
Publikationsnummer
KK04-0000031977
Publiziert bis
17.02.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 20.11.1966 · von Schönholzerswilen TG · Mattweg 19, 6014 Luzern

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Verrechnungseinreden gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt Luzern geltend zu machen.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern