Kollokationsplan und Inventar Bénédict Thaddée Bötschi
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 22.02.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 22.02.2023
- Frist bis
- 14.03.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
- Publikationsnummer
- KK04-0000032148
- Publiziert bis
- 22.02.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 15.07.1970 · von Schönholzerswilen TG · Rossfeldstrasse 30, 3004 Bern
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen