Kollokationsplan Götz Fleischmann

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 17.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
17.03.2023
Frist bis
06.04.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg, Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg
Publikationsnummer
KK04-0000032628
Publiziert bis
17.03.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 24.01.1965 · Vordergasse 16, 8353 Elgg

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Änderung des Kollokationsplanes infolge nachträglich geänderter Forderungseingabe Nr. 7 (Ord.-Nr. 8). Es liegt nur der Nachtrag neu auf. Bei der eingegebenen Forderung handelt es sich um eine noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind. Diese kann nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg, Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg