Kollokationsplan und Inventar maliva gmbh

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 16.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
16.03.2023
Frist bis
05.04.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000032675
Publiziert bis
16.03.2028

Parteien

Schuldner

CHE-427.651.333 · Zugerstrasse 27, 6318 Walchwil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug