Kollokationsplan und Inventar Andreas Ramseier

Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 15.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
St. Gallen
Publiziert
15.03.2023
Frist bis
04.04.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG
Publikationsnummer
KK04-0000032704
Publiziert bis
15.03.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 17.02.1964 · von Signau BE · Ziegelhof 17, 8718 Schänis

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kreisgericht See-Gaster, 8730 Uznach
Amt
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG