Kollokationsplan Peter Walter Linder, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 24.03.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
24.03.2023
Frist bis
13.04.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Publikationsnummer
KK04-0000032778
Publiziert bis
24.03.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 29.06.1962 · von Walenstadt-Walenstadtberg SG · Rikonerstrasse 6, 8310 Grafstal

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon/ZH, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Illnau Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderung aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, schriftlich einzureichen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Angaben zur Anmeldestelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau