Kollokationsplan und Inventar Robert KELLER

Kollokationsplan und Inventar · Appenzell Innerrhoden · 20.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Publiziert
20.06.2023
Frist bis
10.07.2023
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt Appenzell, Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Publikationsnummer
KK04-0000032863
Publiziert bis
20.06.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 07.03.1974 · von Salenstein TG · Kapellweg 4, 9442 Büriswilen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht Appenzell I.Rh. Aufsichtsbehörde SchKG Unteres Ziel 20 9050 Appenzell
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Appenzell I.Rh. Unteres Ziel 20 9050 Appenzell
Amt
Konkursamt Appenzell I.Rh. Marktgasse 2 9050 Appenzell [email protected] +41 71 788 96 21